BAföG und die “Null-Semester”.

BAföG und verlängerte Regelstudienzeit. via Unsplash

Hier erfahrt ihr, wie sich verlängerte Regelstudienzeit und sogenannte "Null-Semester" auf euren BAföG-Bezug auswirken und wie ihr euch an die neuen Situationen anpassen könnt.  

Update
19.01.2021

Auch das WiSe 20|21 wird als “Null-Semester” gewertet . So entschied  das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK) Ende Dezember (hier). Dadurch kann ohne eine formelle Verlängerung der Regelstudienzeit der Bezugszeitraum für BAföG verlängert werden – insbesondere, um pandemiebedingte Verzögerungen im Studienablauf zu kompensieren. 

Achtung! Die Regelung des “Null-Semesters” gilt aktuell nur für das SoSe 2020 und WiSe 20|21!

Was für Nullsemester?

Das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 20|21 werden aufgrund der Corona-Pandemie ausbildungsförderungsrechtlich nicht berücksichtigt. Das gilt für alle BAföG-berechtigten Studierenden, die in den beiden betroffenen Semestern an der Uni eingeschrieben, nicht beurlaubt waren bzw. sind und sich noch innerhalb der Regelstudienzeit befinden.

Werde ich in der Sonderregelung berücksichtigt?

Die Null-Semester-Regelungen wurden beschlossen, um die Folgen der Pandemie abzufedern und finanzielle Absicherung zu bieten. Jeder Einzelfall wird qua Regelung individuell behandelt.

Im SoSe 2020 wurde die Regelstudienzeit um ein Semester angehoben, was wiederum bedeutet, dass alle, die die Regelstudienzeit eigentlich mit dem Ende des Sommersemesters erreicht hätten, sich gerade noch “in Regelstudienzeit” befinden und dementsprechend förderungsberechtigt sind. Da das WiSe 20|21 ebenfalls als Null-Semester gewertet wird, könnt ihr nächstes Semester erneut einen Antrag stellen (dann also für das SoSe 2021), und so eure Förderungsleistung auf dann insgesamt zwei Semester erweitern.

WICHTIG: Falls du bis jetzt noch nicht bei deiner beratenden Person beim BAföG-Amt hast prüfen lassen, ob du über das SoSe 2020 hinaus im Wintersemester Förderungsleistung beziehen kannst, ist das noch immer möglich! Damit könntest du unter Umständen noch für das restliche Semester Unterstützung bekommen.

Dieses Semester ist ein Null-Semester, was es euch zusätzlich ermöglicht, für das SoSe 21 einen BAföG-Antrag zu stellen. Zudem befandet ihr euch dann auch im SoSe 2020 in Regelstudienzeit, welches ebenfalls als Null-Semester gewertet wird. Deswegen ist es möglich, dass ihr auch im WiSe 21|22 nochmal einen Antrag stellen könnt, wenn ihr das aufgrund pandemiegeschuldeter Umstände benötigt.

Auch ihr habt die Möglichkeit über die normale Regelstudienzeit hinaus Förderung zu erhalten. Wenn ihr beim nächsten Antrag Leistungsnachweise vorlegen müsst (Formblatt 5), wird dies unter Berücksichtigung der Pandemie bearbeitet. Das bedeutet, der Leistungsnachweis kann negativ sein. Dies könnte unter Umständen dazu führen, dass ihr ebenfalls von diesen zwei Null-Semestern profitieren könnt, indem ihr entsprechend länger gefördert werdet. Trotzdem unterliegt dies einer individuellen Prüfung aus der hervorgehen muss, dass ihr Anspruch auf weitere Förderung habt, was wiederum davon abhängig ist, ob der negative Leistungsnachweis pandemiegeschuldet ist. So sollte der Leistungsnachweis z.B. nicht zu stark von den Leistungen der gewöhnlichen Regelstudienzeit abweichen.

Achtung! Das Team im Landauer BAFöG-Amt erwartet eure Rückmeldung – wendet euch darum bitte unbedingt fristgerecht an eure:n BAFöG-Sachbearbeiter:in.

Nächste Schritte?

Checkt bitte euren Fall aus und informiert euch über das weitere Verfahren. Ruft dann das BAFöG-Amt zu den Sprechzeiten an (dienstags von 10-12:30 Uhr) oder vereinbart per Mail einen Beratungstermin, um euren Fall zu prüfen und den Förderungszeitraum anzupassen. Nur das BAföG-Amt selbst kann euch mit absoluter Sicherheit darüber Auskunft geben, wie im Einzelfall verfahren wird.

Noch Fragen?

Falls ihr euch nach wie vor nicht sicher seid, Fragen oder Probleme habt, wendet euch gern an unser zuständiges AStA-Team unter:

soziales.vielfalt@asta-landau.de

Wir wünschen euch das Beste. Bleibt gesund!

24.06.2020

Dieser (ältere) Beitrag betrifft insbesondere Studierende am Ende ihrer maximalen Bezugszeit (oftmals gleich dem Ende der Regelstudienzeit) im SoSe 2020. Beachtet unbedingt das Update vom 19.01.2021!

Wie ihr sicherlich mitbekommen habt, ist im Bezug auf die Verlängerung der Regelstudienzeit so einiges passiert. Aktuell sieht es ganz danach aus, als wäre die Verlängerung der Regelstudienzeit bald unter Dach und Fach.

Was
bisher
geschah:

Im Verlauf des Coronasemesters haben diverse Landesregierungen die Verlängerung der Regelstudienzeit bereits per Landesverordnung beschlossen (BW, Hessen, NRW uvm). Das Ministerium für Wissenschaft Weiterbildung und Kultur (MWWK) in Rheinland-Pfalz sah zunächst keinen Anlass zu solcherlei Regelung und überließ die Entscheidung darüber den Universitäten des Landes.

Nachdem die Universitätssenate in Mainz und Trier erfolgreich über einen entsprechenden Antrag zur Verlängerung der Regelstudienzeit abgestimmt hatten, hat sich auch der Senat der Universität Koblenz-Landau in seiner Sitzung am 07.07.20 positiv zur verlängerten Regelstudienzeit positioniert. Diese soll im weiteren Prozess als Änderungsantrag an die bereits verabschiedete Rahmenprüfungsordnung formuliert werden und per Rundlaufverfahren abgestimmt werden.

Nach diesen Entscheidungen in einigen Einrichtungen des Landes hat das MWWK nun doch einen Regelungsbedarf auf Landesebene erkannt und möchte auch in Rheinland-Pfalz eine landesweite Verlängerung der Regelstudienzeit erwirken.

Wir empfehlen euch - solltet ihr am Ende eurer Bezugszeit angekommen sein - dennoch, einen weiteren BAföG Antrag zu stellen.

Wir wissen aktuell leider noch nicht, wie mit solchen Anträgen schließlich umgegangen werden wird. Regelmäßig können fehlende Unterlagen allerdings immer nachgereicht werden. Wir empfehlen euch daher, falls ihr durch ehrenamtliches Egagement in Fachschaften o.Ä. zu einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer berechtigt seid, diese eurem Antrag noch nicht beizulegen, da ihr nach einer Verlängerung der Regelstudienzeit noch in Regelstudienzeit sein werdet. Bitte legt eurem BAföG-Antrag stattdessen vorerst unsere Erklärung bei, um das BAföG Amt für die kommende Änderung zu sensibilisieren – auch im Namen der gesamten Studierendenschaft.

In diesem Sinne: stay tuned, schöne Ferien und vorallem: bleibt gesund!

Die passende Erklärung für den BAföG-Antrag könnt ihr hier herunterladen: