Semesterticket: FAQ

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Semesterticket: Eure Fragen, unsere Antworten

Liebe Studierende, ab dem 01.10.2024 gilt das neue Deutschland-Semesterticket. Hier findet ihr alle wichtigen Informationen dazu.

Im folgenden FAQ beantworten wir euch die wichtigsten und meistgestellten Fragen zum Deutschland-Semesterticket.

In einer Umfrage, welche vom 03.04. bis zum 28.04.2024 durchgeführt wurde, hat sich eine Mehrheit der Landauer Studierenden für die Einführung ausgesprochen. Auf Grundlage dieses Umfrageergebnisses hat das Landauer Studierendenparlament am 29.04. einstimmig die Einführung zum WS 24/25 beschlossen.

Ab dem 01.10. würde sich der Preis erhöhen, weshalb das Studierendenparlament dazu erneut entscheiden wird.
Um die Meinung der Studierendenschaft möglichst gut zu repräsentieren, wird vom 13.01. bis zum 09.02.2025 Umfrage durchgeführt. Allerdings soll diese Umfrage lediglich als Stimmungsbild dienen und ist deshalb nicht bindend.

Das deutschlandweite Semesterticket ist auf 60% des Preises des regulären Deutschlandtickets festgelegt. Für das WiSe 24/25, sowie das SoSe 25, liegt der Preis bei 176,40€, was 29,40€ pro Monat entspricht. Preissteigerung innerhalb eines Semesters sind nicht möglich. Bei Preissteigerungen muss vom Studierendenparlament über eine Weiterführung des Tickets entschieden werden. Die Zahlung des Betrags erfolgt im Zuge der Rückmeldung für das nächste Semester.

Der neue Preis von 208,80 € würde ab dem WiSe 25/26 greifen.

Das Ticket gilt jeweils für ein Semester, also vom 01.10. bis zum 31.03. und vom 01.04. bis zum 30.09.

 

Info: In der App wird das Ticket nur für den aktuellen Monat angezeigt, jedoch aktualisiert es sich automatisch.

Nein, für beide Gruppen gelten dieselben Regelungen. Promotionsstudierende sind hier in dem Begriff Studierende mitgemeint.

Das Ticket gilt bundesweit im öffentlichen Regional- und Nahverkehr in der 2. Klasse und unterliegt denselben Regelungen wie das reguläre Deutschlandticket. Weitere Tarifbestimmungen könnt ihr hier nachlesen: https://deutschlandticket.de/legal/tariff 

Über die myVRN App, wo das Ticket nach Überprüfung der Identität für 0,00€ kaufbar sein wird. Alle Informationen dazu findet ihr hier.

  • Gasthörer*innen 
  • Zweithörer*innen  
  • Fernstudierende 
  • Schüler*innen, die als Frühstudierende eingeschrieben sind 
  • Ausnahmen, die nicht grundsätzlich erfasst wurden. Diese können eine Rückerstattung beantragen

Da das Ticket als vollsolidarisches Modell angeboten wird, müssen alle Studierenden, die nicht von der Bezugspflicht ausgenommen sind, das Ticket beziehen.

Nein, seit Auslauf der Wochenend- und Abendregelung ist dies nichtmehr möglich.

Nur bestimmte Personengruppen sind von der Bezugs- und Beitragspflicht befreit und können eine Rückerstattung des Beitrags für das Semesterticket bei der RPTU beantragen. Es ist wichtig zu beachten, dass ihr das Ticket nicht aktiviert, da sonst keine Rückerstattung mehr möglich ist. Der Antrag auf Rückerstattung muss spätestens am 30.04.2025, 23:59 vollständig, maschinenlesbar ausgefüllt und unterschrieben bei info@rptu.de eingegangen sein. 

Zu den berechtigten Personen zählen:

• Schwerbehinderte Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen

• Exmatrikulation bis zum 30. April (für das betreffende Sommersemester) oder bis zum 31. Oktober (für das betreffende Wintersemester)

• beurlaubte Studierende für das jeweilige Urlaubssemester

• Studierende, die nachweislich ein Auslandssemester (Outgoings) antreten, mit einer Mindestdauer von drei Monaten im bezugspflichtigen Semester

• Studierende, die nachweislich weniger als drei Monate im bezugspflichtigen Semester an der RPTU studieren (Incomings)

• Studierende, die nachgewiesenermaßen an einer anderen Hochschule in Deutschland ein Verbundticket beziehen

• Studierende, die unter die Regelung des § 67 Absatz 4 Satz 1 und 2 des HochSchG fallen, insbesondere im Rahmen von Hochschulverbünden und -kooperationen, sofern das Kooperationsabkommen eine Befreiung vom Bezug eines Semesterticket enthält

Studierende, die nachweislich die Kriterien des Hilfsfonds des Studierendenwerk Vorderpfalz erfüllen, können einen Antrag beim Studierendenwerk stellen. Bevor ihr einen Antrag stellt, überprüft unbedingt, ob ihr die Kriterien erfüllt. 

Euer individuelles Deutschland-Ticket müsst ihr eigenständig kündigen, da ihr ansonsten für beides zahlen müsst.

Anders als beim bisherigen Semesterticket gilt der Studierendenausweis nicht mehr als Fahrausweis, stattdessen muss das Ticket digital über die myVRN App vorgezeigt werden sowie ein Personalausweis als Dokument zur Verifizierung bei Kontrollen bereitgehalten werden. In Ausnahmefällen kann eine analoge Lösung gefunden werden.

In der App findet ihr die Option das Ticket zu kündigen. Da dieses im Voraus mit dem Semesterbeitrag gezahlt wird, ist eine Rückerstattung über diesen Weg nicht möglich.
Ihr könnt euer bereits gekündigtes Deutschland-Semesterticket wieder in der App reaktivieren.

Bei Problemen mit der myVRN App könnt ihr euch über das Kontaktformular beim VRN melden.

Der Registrierungsprozess der myVRN App benötigt eine Bankverbindung, auch wenn das Semesterticket für 0,00€ gekauft wird. Für zusätzliche Tickets wie Fahrradtickets wird die Bankverbindung für die Bezahlung benötigt.

Wie auch beim regulären Deutschlandticket ist keine kostenlose Fahrradmitnahme enthalten. Es gelten die Regelungen der jeweiligen Verkehrsverbünde, z.B. ist im VRN– und KVV-Gebiet die Mitnahme von Fahrrädern montags bis freitags ab 9:00 Uhr und am Wochenende kostenlos möglich. Wochentags von 6-9 Uhr ist ein Fahrradticket nötig.

Kleintiere und Hunde in einer Transportbox dürfen kostenlos mitgenommen werden. Für Hunde, die nicht in einer Transportbox sind, muss eine gesonderte Fahrkarte gekauft werden.

Das Ticket gilt nur für eine Person. Lediglich Kinder unter 6 Jahren dürfen kostenlos mitgenommen werden.

Wir hoffen, dass wir mit diesem Beitrag eure Fragen beantworten und Unklarheiten klären konnten. Wenn weiterhin offene Fragen bestehen oder ihr konstruktive Kritik anbringen wollt, könnt und sollt ihr dies natürlich gerne tun! Dafür könnt ihr euch gerne jederzeit an das Referat Umwelt & Mobilität wenden.

Sammelt gern eure Fragen und Anmerkungen. Ansonsten seid ihr natürlich auch auf den Sitzungen des StuPas oder AStAs herzlich willkommen, um bei diesem, sowie anderen Themen mitdiskutieren zu können.

Liebe Grüße,
euer AStA