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Semesterticket: Eure Fragen, unsere Antworten

Update: Alle wichtigen Fragen & Antworten zu Einführung und was das für das kommende Semester zu bedeuten hat, findet ihr weiter unten im Beitrag. Zur Transparenz ist der alte Abschnitts des F&Qs weiterhin einsehbar

Derzeitig findet eine Umfrage zur Einführung des deutschlandweiten vollsolidarischen Semesterticket statt. Eure Fragen zu diesem Thema möchten wir nicht unbeantwortet lassen. 

Liebe Kommiliton*innen,

wie ihr sicher mitbekommen habt, muss entschieden werden, ob es zum Wintersemester 24/25 ein volisolidarisches deutschlandweites Semesterticket für alle Studierenden der RPTU am Campus Landau geben soll. In diesem Beitrag gehen wir auf die Hintegründe und eure Fragen ein.

Da unsere bisherigen Verträge auslaufen, gibt es neben dieser Möglichkeit nur noch die Option, dass wir überhaupt kein Semesterticket mehr haben werden. Um besser abschätzen zu können, was ihr möchtet, ist eure Meinung gefragt!

Die aktuelle Regelung berechtigt die Nutzung von Bus und Bahn sowohl im VRN (ohne Westpfalz) als auch im KVV ab 19 Uhr von Mo bis Fr bzw. Ganztätig am Wochenende und an Feiertagen. Die aktuelle Regelung wird mit 50,30 € im Semesterbeitrag berechnet.

Der aktuelle Beitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag von 22,80 € sowie einem Solibeitrag von 27,50 € zusammen, um zu einem vollwertigen Semestertickten upgraden zu können. Das entspricht 8,38 € pro Monat.

Die neue Regelung wäre das vergünstigte deutschlandweite Semesterticket, welches Ende letzten Jahres (2023) in ganz Deutschland für Universitäten und Hochschulen eingeführt wurde und dieselbe Gültigkeit wie das reguläre Deutschlandticket besitzt. Dabei ist es vollsolidarisch finanziert, wodurch wir uns als ganzer Campus dafür oder dagegen entscheiden müssen. Das deutschlandweite Semesterticket kostet dabei immer 60% des Preises regulären Deutschlandtickets.

Unsere Verträge für die aktuelle Regelung des Semestertickets läuft zum Sommersemester 2024 aus und aufgrund der Einführung des deutschlandweiten vollsolidarischen Semestertickets für Universitäten möchte weder der VRN noch der KVV weder den alten Vertrag verlängern noch ein anderes für uns attraktives Angebot bereitstellen. Die aktuelle Regelung ist bis zum 30.09.2024 gültig.

Nein, die neue Regelung würde für alle Studis gelten. Also entweder gibt es das deutschlandweite vollsolidarische Semesterticket für alle oder niemanden am Campus Landau. Das bedeutet gleichzeitig, dass wir mit der Entscheidung für dieses Semesterticket auch alle die Kosten dafür tragen.

Das aktuelle Semesterticket wird mit 50,30 € im Semesterbeitrag verrechnet. Ohne das Ticket würde sich der Semesterbeitrag um diesen Betrag reduzieren. Das deutschlandweite Semesterticket kostet 176,40€ für ein Semester (das entspricht 29,40 € im Monat), wodurch der Semesterbeitrag entsprechend um 126,10 € steigen würde.

Nein. Der Preis für das deutschlandweite vollsolidarische Semesterticket kostet immer 60% des regulären Deutschlandtickets. Da bei diesem bereits Preisänderungen angekündigt wurden, wird sich auch der Preis des Semestertickets entsprechend anpassen. Allerdings ist der Preis für das Wintersemester 2024/2025 gesichert und eine Preisänderung muss uns zukünftig auch mindestens 8 Monate vorher mitgeteilt werden. 

Mit den deutschlandweiten vollsolidarischen Semesterticket kann der öffentliche Nahverkehr in ganz Deutschland zu jeder Tag- und Nachtzeit genutzt werden. Für Landau ist insbesondere die Buslinie 537 relevant, die angepasst an unsere Vorlesungs- und Seminarzeiten alle Universitätsstandorte anfährt, sodass ihr auch ohne Fahrrad immer pünktlich kommen könnt. Außerdem bietet die Stadt Landau den VRN Flexline Service an, der wie eine Art Ruftaxi fungiert, wenn z.B. bestimmte Busse nicht mehr fahren und ihr nach dem Feiern sicher nach Hause kommen wollt. Dieser Service soll immer weiter ausgebaut werden.

Die neue Regelung würde ab dem Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.

Nein, mit Auslaufen des aktuellen Vertrags entfällt auch diese Option. Letztmalig kann das individuelle Semesterticket beim VRN zum 01.07. Ausgegeben werden und ist 6 Monate gültig.  Auch das vom KVV angebotene vergünstigte Deutschlandticket Uni kann dann nicht mehr erworben werden. Dieses Angebot kann bis zum 30.09.2024 weiterhin genutzt werden.

Nein, wir können uns nur für oder gegen das deutschlandweite Semesterticket entscheiden. Eine Alternative wird uns von den umliegenden Verkehrsbünden nicht angeboten, solange das Deutschlandticket und damit auch das vergünstigte deutschlandweite Semesterticket besteht.

Die Umfrage startet am 03.04.2024 und geht bis zum 28.04.2024 (23:59 Uhr).

Nach Abschluss der Umfrage werden die Ergebnisse der Umfrage für das Studierendenparlament (StuPa) zusammengefasst. Am 29.04.2024 wird das StuPa dann über das Semesterticket mit Hilfe der Umfrage entscheiden. Gerne seid ihr zu dieser Sitzung eingeladen, um auch nochmal dort vor Ort mitzudiskutieren und einen Einfluss auf die Entscheidung haben zu können. Die Einladung zur StuPa-Sitzung wird euch das Präsidium des StuPas fristgerecht zusenden.

Im folgenden Abschnitt findet ihr alle wichtigen Informationen zur Einführung zum Wintersemester 24/25!

In einer Umfrage, welche vom 03.04. bis zum 28.04.2024 durchgeführt wurde, hat sich eine Mehrheit der Landauer Studierenden für die Einführung ausgesprochen. Auf Grundlage dieses Umfrageergebnisses hat das Landauer Studierendenparlament am 29.04. einstimmig die Einführung zum WS 24/25 beschlossen.

Das neue Ticket gilt ab dem 01.10.2024 

Das Ticket gilt jeweils für ein Semester, also vom 01.10. bis zum 31.03. und vom 01.04. bis zum 30.09.

Nein, für beide Gruppen gelten dieselben Regelungen. Promotionsstudierende sind hier in dem Begriff Studierende mitgemeint.

Das Ticket gilt bundesweit im öffentlichen Regional- und Nahverkehr in der 2. Klasse und unterliegt denselben Regelungen wie das reguläre Deutschlandticket.

Das deutschlandweite Semesterticket ist auf 60% des Preises des regulären Deutschlandtickets festgelegt. Für das WS 24/25 liegt der Preis bei 176,40€, was 29,40€ pro Monat entspricht. Preissteigerung innerhalb eines Semesters sind nicht möglich. Bei Preissteigerungen muss vom Studierendenparlament über eine Weiterführung des Tickets entschieden werden. Die Zahlung des Betrags erfolgt im Zuge der Rückmeldung für das nächste Semester.

Über die myVRN App, wo das Ticket nach Überprüfung der Identität für 0,00€ kaufbar sein wird. Alle Informationen hierzu werden euch rechtzeitig vor dem Wintersemester 24/25 mitgeteilt.

  • Gasthörer*innen 
  • Zweithörer*innen  
  • Fernstudierende 
  • Schüler*innen, die als Frühstudierende eingeschrieben sind 

Da das Ticket als vollsolidarisches Modell angeboten wird, müssen alle Studierenden, die nicht von der Bezugspflicht ausgenommen sind, das Ticket beziehen.

Nein, mit Auslaufen des aktuellen Vertrags entfällt auch diese Option. Letztmalig kann das individuelle Semesterticket beim VRN zum 01.07. Ausgegeben werden und ist 6 Monate gültig.  Auch das vom KVV angebotene vergünstigte Deutschlandticket Uni kann dann nicht mehr erworben werden. Dieses Angebot kann bis zum 30.09.2024 weiterhin genutzt werden.

Nur bestimmte Personengruppen sind von der Bezugs- und Beitragspflicht befreit und können eine Rückerstattung des Beitrags für das Semesterticket bei der RPTU beantragen. Dazu zählen:

• Schwerbehinderte Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen

• Exmatrikulation bis zum 30. April (für das betreffende Sommersemester) oder bis zum 31. Oktober (für das betreffende Wintersemester)

• beurlaubte Studierende für das jeweilige Urlaubssemester

• Studierende, die nachweislich ein Auslandssemester (Outgoings) antreten, mit einer Mindestdauer von drei Monaten im bezugspflichtigen Semester

• Studierende, die nachweislich weniger als drei Monate im bezugspflichtigen Semester an der RPTU studieren (Incomings)

• Studierende, die nachgewiesenermaßen an einer anderen Hochschule in Deutschland ein Verbundticket beziehen

• Personen, die unter die Ausnahmetatbestände des § 1 Absatz 2 fallen, soweit die RPTU die Ausnahmen nach § 1 Absatz 2 nicht grundsätzlich erfasst

• Studierende, die unter die Regelung des § 67 Absatz 4 Satz 1 und 2 des HochSchG fallen, insbesondere im Rahmen von Hochschulverbünden und -kooperationen, sofern das Kooperationsabkommen eine Befreiung vom Bezug eines Semesterticket enthält

 

Studierende, die nachweislich die Kriterien des Hilfsfonds des Studierendenwerk Vorderpfalz erfüllen, können einen Antrag beim Studierendenwerk stellen. Bevor ihr einen Antrag stellt, überprüft unbedingt, ob ihr die Kriterien erfüllt. 

Anders als beim bisherigen Semesterticket gilt der Studierendenausweis nicht mehr als Fahrausweis, stattdessen muss das Ticket digital über die myVRN App vorgezeigt werden sowie ein Personalausweis als Dokument zur Verifizierung bei Kontrollen bereitgehalten werden. In Ausnahmefällen kann eine analoge Lösung gefunden werden.

Wie auch beim regulären Deutschlandticket ist keine kostenlose Fahrradmitnahme enthalten. Es gelten die Regelungen der jeweiligen Verkehrsverbünde, z.B. ist im VRN– und KVV-Gebiet die Mitnahme von Fahrrädern montags bis freitags ab 9:00 Uhr und am Wochenende kostenlos möglich. Wochentags von 6-9 Uhr ist ein Fahrradticket nötig.

Kleintiere und Hunde in einer Transportbox dürfen kostenlos mitgenommen werden. Für Hunde, die nicht in einer Transportbox sind, muss eine gesonderte Fahrkarte gekauft werden.

Das Ticket gilt nur für eine Person. Lediglich Kinder unter 6 Jahren dürfen kostenlos mitgenommen werden.

Der Registrierungsprozess der myVRN App benötigt eine Bankverbindung, auch wenn das Semesterticket für 0,00€ gekauft wird. Für zusätzliche Tickets wie Fahrradtickets wird die Bankverbindung für die Bezahlung benötigt.

Wir hoffen, dass wir mit diesem FAQ eure Fragen beantworten und Unklarheiten klären konnten. Wenn weiterhin offene Fragen bestehen oder ihr konstruktive Kritik anbringen wollt, könnt und sollt ihr dies natürlich gerne tun! Dafür könnt ihr euch gerne jederzeit an das Referat Umwelt & Mobilität wenden.

Sammelt gern eure Fragen und Anmerkungen. Ansonsten seid ihr natürlich auch auf den Sitzungen des StuPas oder AStAs herzlich willkommen, um bei diesem Thema mitdiskutieren zu können.

Liebe Grüße,
euer AStA

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