Semesterticket: FAQ

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Semesterticket: Eure Fragen, unsere Antworten

Liebe Studierende, ab dem 01.10.2024 gilt das neue Deutschland-Semesterticket. Hier findet ihr alle wichtigen Informationen dazu.

Ticketerwerb über den digitalen Weg 

Das Ticket wird über die myVRN App bezogen.  

Beachtet dabei unbedingt die vom VRN zur Verfügung gestellte Anleitung – sie ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.vrn.de/frei/tickets/Artikel/027398/index.html  

Ticketerwerb über den analogen Weg 

Das Semesterticket kann auch analog bezogen werden. Das Prozedere funktioniert folgendermaßen: 

  1. Antragsstellung beim StudierendenServiceCenter SCC für analogen Ticketbezug
  2. Abholung des originalen  Bescheinigungsformulars des SSC im SCC jeweils in Landau oder Kaiserslautern (je nach Studienort.)
  3. Vorlage in einem VRN Mobilitätszentrum des Original-Bescheinigungsformulars zur Beantragung einer Chipkarte, welche als analoge Ticketversion gelten soll.
  4. Abholung der fertigen Chipkarte nach 6 Werktagen in einem VRN Mobilitätszentrum.

Rückerstattung bei Nichtbenutzung des Deutschlandstudierendensemestertickets 

Falls ihr vorhabt, euch das Semesterticket zurückerstatten zu lassen, ist es wichtig, dass ihr das Ticket nicht aktiviert, da sonst keine Rückerstattung mehr möglich ist. Welche Personengruppen berechtigt sind sich das Ticket zurückerstatten zu lassen, könnt ihr aus dem FAQ entnehmen.

Der Rückerstattungsantrag findet ihr unter folgendem Link: https://rptu.de/studium/im-studium/studienorganisation/deutschlandticket  

Der Antrag auf Rückerstattung muss spätestens am 31.10., 23:59 vollständig, maschinenlesbar ausgefüllt und unterschrieben bei info@rptu.de eingegangen sein. 

Später eingegangene Anträge können wir nicht mehr berücksichtigen. 

 

Im folgenden FAQ beantworten wir euch die wichtigsten und meistgestellten Fragen zum Deutschland-Semesterticket.

In einer Umfrage, welche vom 03.04. bis zum 28.04.2024 durchgeführt wurde, hat sich eine Mehrheit der Landauer Studierenden für die Einführung ausgesprochen. Auf Grundlage dieses Umfrageergebnisses hat das Landauer Studierendenparlament am 29.04. einstimmig die Einführung zum WS 24/25 beschlossen.

Das neue Ticket gilt ab dem 01.10.2024 

Das Ticket gilt jeweils für ein Semester, also vom 01.10. bis zum 31.03. und vom 01.04. bis zum 30.09.

Nein, für beide Gruppen gelten dieselben Regelungen. Promotionsstudierende sind hier in dem Begriff Studierende mitgemeint.

Das Ticket gilt bundesweit im öffentlichen Regional- und Nahverkehr in der 2. Klasse und unterliegt denselben Regelungen wie das reguläre Deutschlandticket. Weitere Tarifbestimmungen könnt ihr hier nachlesen: https://deutschlandticket.de/legal/tariff 

Das deutschlandweite Semesterticket ist auf 60% des Preises des regulären Deutschlandtickets festgelegt. Für das WS 24/25 liegt der Preis bei 176,40€, was 29,40€ pro Monat entspricht. Preissteigerung innerhalb eines Semesters sind nicht möglich. Bei Preissteigerungen muss vom Studierendenparlament über eine Weiterführung des Tickets entschieden werden. Die Zahlung des Betrags erfolgt im Zuge der Rückmeldung für das nächste Semester.

Über die myVRN App, wo das Ticket nach Überprüfung der Identität für 0,00€ kaufbar sein wird. Alle Informationen hierzu werden euch rechtzeitig vor dem Wintersemester 24/25 mitgeteilt.

  • Gasthörer*innen 
  • Zweithörer*innen  
  • Fernstudierende 
  • Schüler*innen, die als Frühstudierende eingeschrieben sind 
  • Ausnahmen, die nicht grundsätzlich erfasst wurden. Diese können eine Rückerstattung beantragen

Da das Ticket als vollsolidarisches Modell angeboten wird, müssen alle Studierenden, die nicht von der Bezugspflicht ausgenommen sind, das Ticket beziehen.

Nein, mit Auslaufen des aktuellen Vertrags entfällt auch diese Option. Letztmalig kann das individuelle Semesterticket beim VRN zum 01.07. Ausgegeben werden und ist 6 Monate gültig.  Auch das vom KVV angebotene vergünstigte Deutschlandticket Uni kann dann nicht mehr erworben werden. Dieses Angebot kann bis zum 30.09.2024 weiterhin genutzt werden.

Nur bestimmte Personengruppen sind von der Bezugs- und Beitragspflicht befreit und können eine Rückerstattung des Beitrags für das Semesterticket bei der RPTU beantragen. Dazu zählen:

• Schwerbehinderte Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen

• Exmatrikulation bis zum 30. April (für das betreffende Sommersemester) oder bis zum 31. Oktober (für das betreffende Wintersemester)

• beurlaubte Studierende für das jeweilige Urlaubssemester

• Studierende, die nachweislich ein Auslandssemester (Outgoings) antreten, mit einer Mindestdauer von drei Monaten im bezugspflichtigen Semester

• Studierende, die nachweislich weniger als drei Monate im bezugspflichtigen Semester an der RPTU studieren (Incomings)

• Studierende, die nachgewiesenermaßen an einer anderen Hochschule in Deutschland ein Verbundticket beziehen

• Studierende, die unter die Regelung des § 67 Absatz 4 Satz 1 und 2 des HochSchG fallen, insbesondere im Rahmen von Hochschulverbünden und -kooperationen, sofern das Kooperationsabkommen eine Befreiung vom Bezug eines Semesterticket enthält

 

Studierende, die nachweislich die Kriterien des Hilfsfonds des Studierendenwerk Vorderpfalz erfüllen, können einen Antrag beim Studierendenwerk stellen. Bevor ihr einen Antrag stellt, überprüft unbedingt, ob ihr die Kriterien erfüllt. 

Anders als beim bisherigen Semesterticket gilt der Studierendenausweis nicht mehr als Fahrausweis, stattdessen muss das Ticket digital über die myVRN App vorgezeigt werden sowie ein Personalausweis als Dokument zur Verifizierung bei Kontrollen bereitgehalten werden. In Ausnahmefällen kann eine analoge Lösung gefunden werden.

Wie auch beim regulären Deutschlandticket ist keine kostenlose Fahrradmitnahme enthalten. Es gelten die Regelungen der jeweiligen Verkehrsverbünde, z.B. ist im VRN– und KVV-Gebiet die Mitnahme von Fahrrädern montags bis freitags ab 9:00 Uhr und am Wochenende kostenlos möglich. Wochentags von 6-9 Uhr ist ein Fahrradticket nötig.

Kleintiere und Hunde in einer Transportbox dürfen kostenlos mitgenommen werden. Für Hunde, die nicht in einer Transportbox sind, muss eine gesonderte Fahrkarte gekauft werden.

Das Ticket gilt nur für eine Person. Lediglich Kinder unter 6 Jahren dürfen kostenlos mitgenommen werden.

Der Registrierungsprozess der myVRN App benötigt eine Bankverbindung, auch wenn das Semesterticket für 0,00€ gekauft wird. Für zusätzliche Tickets wie Fahrradtickets wird die Bankverbindung für die Bezahlung benötigt.

Wir hoffen, dass wir mit diesem Beitrag eure Fragen beantworten und Unklarheiten klären konnten. Wenn weiterhin offene Fragen bestehen oder ihr konstruktive Kritik anbringen wollt, könnt und sollt ihr dies natürlich gerne tun! Dafür könnt ihr euch gerne jederzeit an Simon vom Referat Umwelt & Mobilität wenden.

Sammelt gern eure Fragen und Anmerkungen. Ansonsten seid ihr natürlich auch auf den Sitzungen des StuPas oder AStAs herzlich willkommen, um bei diesem, sowie anderen Themen mitdiskutieren zu können.

Liebe Grüße,
euer AStA